Viele Brautpaare überlegen sich für die Hochzeitsfeier das ein oder andere Highlight, wie etwa ein Feuerwerk. Doch darf ein Feuerwerk zur Hochzeit einfach so in die Höhe geschossen werden? Die Antwort lautet nein, es sei denn ihr heiratet zum Jahreswechsel am 31. Dezember und 1. Januar. An allen anderen Tagen benötigt ihr eine Genehmigung für ein Feuerwerk zur Hochzeit. Diese Ausnahmegenehmigung beinhaltet dann das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“). Allerdings habt ihr auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung keinen Anspruch.
Der erste Schritt um eine Genehmigung für ein Feuerwerk zur Hochzeit zu erhalten, ist ein Anruf bei eurer Gemeinde oder Stadt. Bevor ihr euch die Arbeit macht alles zu organisieren oder selbst Feuerwerkskörper zu kaufen, solltet ihr fragen, ob es überhaupt generell möglich ist eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Dies ist nämlich von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Wenn dies zu eurem Glück kein Problem sein sollte, könnt ihr auch direkt fragen, ob es einen Vordruck für den Antrag und woher ihr diesen erhaltet. Im besten Fall müsst ihr keinen komplizierten Antrag ausfüllen, sondern könnt diesen formlos stellen. In so einem Fall braucht dann einen einfachen Brief an die jeweilige Stelle schreiben, wo ihr euer Vorhaben erklärt.
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Vorlage Antrag für die Feuerwerk Genehmigung
Damit ihr euch nicht die Arbeit machen müsst, was ihr genau in den formlosen Antrag für die Genehmigung für ein Feuerwerk zur Hochzeit hinein schreiben müsst, könnt ihr folgende Vorlage verwenden. Dabei natürlich die Daten von eurer Hochzeit entsprechend anpassen.
Antrag auf Genehmigung eines Klasse II Feuerwerkes außerhalb der Zeit von Silvester, für ein privates Feuerwerk.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich die Freistellung vom Verwendungsverbot des § 24 Abs. 1 der 1. SprengV für die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II bzw. Kategorie 2 beantragen.
Darüber hinaus wird die notwendige Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 Abs. 1 der 1.SprengV (siehe hierzu § 21 Abs. 1) zum Kauf der Feuerwerkskörper (Sonnen, Fontänen, Raketen, Batteriefeuerwerk etc.) der zuvor genannten Klasse/Kategorie beantragt.
Wir versichern dabei, das Abbrennen des Feuerwerks nicht in der Nähe von Anlagen und Gebäuden stattfindet, die in § 24 Abs. 1 der 1. SprengV als besonders schützenswert genannt sind.
Das Feuerwerk soll am 01.07.2020 um 22:00 Uhr aufgrund unserer Hochzeit stattfinden. Der Veranstaltungsort ist Musterstr. 1, 12345 Musterstadt. Die verantwortliche Person ist Max Mustermann.
Zusätzlich zu diesem Text müssen natürlich der Name sowie die Adresse vom Antragsteller im Brief enthalten sein. Vergessen dürft ihr natürlich auch nicht die persönliche Unterschrift.
Frist beachten!
Wenn ihr bereits wisst wohin ihr den Antrag schicken müsst und den Brief bereits fertig habt, solltet ihr unbedingt daran denken die entsprechende Frist der jeweiligen Gemeinde oder Stadt zu berücksichtigen. Ganz spontan eine Woche vor der Hochzeit eine Genehmigung für ein Feuerwerk zur Hochzeit zu beantragen, wird wohl eher schwierig werden. Leider sind die Fristen für die Antragstellung in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich, daher hilft einfach nur bei dem ersten Telefonat nachzufragen. Zwei bis vier Wochen solltet ihr aber mindestens einplanen. Zusätzlich solltet ihr auch Zeit für die Bearbeitung von eurem Antrag einplanen und natürlich auch die Lieferzeit der Feuerwerkskörper. Diese könnt ihr schließlich erst bestellen, wenn ihr Genehmigung für ein Feuerwerk zur Hochzeit vorliegen habt.
Bearbeitungsgebühren / Kosten
Die Kosten bzw. die Bearbeitungsgebühren der Genehmigung für ein Feuerwerk zur Hochzeit zu nennen ist nicht wirklich einfach. Die Kosten für die Bearbeitung richten sich nämlich nach der Gebührenordnung der Stadt. Aus diesem Grund können wir euch leider nichts genaues mitteilen. In Duisburg kostet eine Genehmigung 70 Euro oder in Arnsberg 80 Euro. In München hingegen wird die Gebühr für Ausnahmebewilligungen und Genehmigungen aufwandsbezogen berechnet. Was auch immer das dann kosten mag. Etwas teurer kann es beispielsweise in Potsdam werden. Dort müsst ihr 40 Euro bis 300 Euro für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks einplanen.
Genehmigung für ein Feuerwerk: Informationen je Bundesland
Je Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen und Ansprechparnter für die Genehmigung von einem Feuerwerk zur Hochzeit. Aus diesem Grund haben wir für euch eine Übersicht je Bundesland zusammengestellt, wo ihr den Antrag für das Abbrennen von eurem Feuerwerk hinschicken müsst.
- Baden-Württemberg: Laut dem Serviceportal Baden-Württemberg ist die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Feuerwerk abgebrannt werden soll zuständig.
- Bayern: Der Antrag muss laut dem Bayern Portal bei der Stadt oder der Gemeinde eingereicht werden.
- Berlin: In Berlin sind die verschiedenen Bezirksämter zuständig, wie ihr beispielsweise im Bezirk Treptow-Köpenick lesen könnt.
- Brandenburg: Der Antrag muss bei der Stadt oder der Gemeinde eingereicht werden.
- Bremen: Hier ist die Gewerbeaufsicht zuständig.
- Hamburg: Laut dem Behördenfinder Hamburg fällt die Genehmigung in die Zuständigkeit der bezirklichen Verbraucherschutzämter bzw. der Zentren für Wirtschaft, Bauen und Umwelt. Dazu wird aber auch angegeben: „Unter Berücksichtigung der Wohndichte in Hamburg hat ein entsprechender Antrag jedoch keine Aussicht auf Erfolg.“
- Hessen: Die Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde in deren Stadt- oder Gemeindebezirk das Feuerwerk abgebrannt werden soll ist zuständig, wie ihr auf der Serviceseite vom Land Hessen lesen könnt.
- Mecklenburg-Vorpommern: Der Antrag muss bei den Landräten der Landkreise und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte eingereicht werden.
- Niedersachsen: Die Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde in deren Stadt- oder Gemeindebezirk das Feuerwerk abgebrannt werden soll ist zuständig.
- Nordrhein-Westfalen: Die einzelnen Bezirksregierungen sind zuständig für die Genehmigung.
- Rheinland-Pfalz: Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die jeweilige Kreisverwaltung bzw. Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt, wie ihr hier lesen könnt.
- Saarland: Die Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde in deren Stadt- oder Gemeindebezirk das Feuerwerk abgebrannt werden soll ist zuständig.
- Sachsen: Auch in Sachsen wird der Antrag bei den Ordnungsämtern gestellt.
- Sachsen-Anhalt: Antrag wird beim zuständigen Ordnungsamt gestellt, teilweise aber auch bei der jeweiligen Polizeidirektion.
- Schleswig-Holstein: Die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk das Feuerwerk abgebrannt werden soll, ist zuständig. Mehr dazu könnt ihr hier lesen.
- Thüringen: Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) ist für die Erteilung der Genehmigung zuständig. Einen entsprechenden Antrag findet ihr hier.
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