Immer mal wieder lesen wir die Frage von einem Brautpaar, ob für die Hochzeitsfeier eine GEMA Gebühr zu bezahlen ist. Auf einer Hochzeit wird schließlich Musik gespielt, da liegt der Gedanke gar nicht so weit weg, dass für diese „Veranstaltung“ eine GEMA Gebühr zu zahlen ist. Doch bereits jetzt möchten wir euch sagen, dass ihr eine GEMA Gebühr für die private Hochzeitsfeier nicht bezahlen müsst! Allerdings haben wir auch noch eine schlechte Nachricht für euch.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik weltweit. Hier bei uns in Deutschland verwaltet die GEMA die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern sowie Rechteinhabern aus aller Welt. Wird öffentlich ein urheberrechtlich geschütztes musikalisches Werk von einem Mitglied der GEMA abgespielt, müssen Lizenzvergütungen an die GEMA gezahlt werden.
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Wann eine GEMA Gebühr bezahlt werden muss
Solltet ihr eine Veranstaltung planen, die öffentlich zugänglich ist, so müsst ihr eine GEMA Gebühr bezahlen. Als Veranstaltung gelten dabei alle öffentlichen Einzelereignisse, die aus einem bestimmten Anlass stattfinden. Ein Beispiel dafür wäre zum Beispiel ein Ball oder auch ein Sommerfest von einem Verein. Von Veranstaltungen zu unterscheiden sind allerdings ständige, zum alltäglichen Geschehen gehörende Musikwiedergaben, wie ihr sie etwa in Geschäften oder Gaststätten im Hintergrund hören könnt.
Zu bezahlen ist die GEMA Gebühr vom Veranstalter. Als Veranstalter gilt in der Regel derjenige, der für die Aufführung, Vorführung oder Wiedergabe in organisatorischer Hinsicht verantwortlich ist.
GEMA Gebühr für die Hochzeitsfeier
Die Definition von einem Veranstalter passt auf jeden Fall zu einem Brautpaar, denn beide zusammen organisieren die „Veranstaltung“. Doch ist nun eine Hochzeit eine Veranstaltung für die eine GEMA Gebühr zu bezahlen ist? Nein! Als öffentlich gilt eine Veranstaltung, wenn mindestens zwei nicht verwandte eng befreundete Personen gemeinsam die Musik hören. Wenn die anwesenden Personen alle eine persönliche Beziehung zum Veranstalter haben, wie etwa innerhalb der Familie oder Freundeskreis, dann ist die Veranstaltung privat.
Für eine private Veranstaltung, für die ihr natürlich auch keine Eintrittskarten oder ähnliches verkauft, müsst ihr keine Lizenz bezahlen. Also müsst ihr für eure private Hochzeit auch keine GEMA Gebühr bezahlen. Dies ist auch kein Problem, wenn einer eurer Gäste eine euch unbekannte Person mitbringt.
Auf der Webseite der GEMA findet ihr eine Übersicht der verschiedenen Tarife. Nutzt ihr einen DJ, so würde die „Kategorie Wiedergabe von Tonträgern und Bildtonträgern“ passen. Wenn wir an die Hochzeitsfeier denken, wäre unserer Meinung nach der Tarif für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter passend. Die Höhe der Kosten für die GEMA würde sich anhand von dem Eintrittsgeld oder sonstigen Entgelt berechnen. Da ihr für eure Hochzeit aber keine Eintrittskarten verkauft, wäre es also nicht ganz passend. Allerdings könnte man die Geschenke an das Brautpaar mit „sonstige geldwerte Vorteile“ vergleichen, welche wiederum dann zu den Einnahmen der öffentlichen Veranstaltung hinzugerechnet werden würden. Ihr müsstet die Anmeldung bei der GEMA allerdings vor der Durchführung der Veranstaltung vornehmen, sodass die GEMA ihre Einwilligung erteilen kann. Zu diesem Zeitpunkt wisst ihr aber natürlich noch gar nicht, welche Geschenke ihr erhaltet.
Dies führt uns wieder zu dem Punkt, dass eure Hochzeitsfeier gar nicht öffentlich ist. Öffentlich wäre sie nur, wenn diese für eine Mehrzahl von Personen der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Kategorie Personen der Öffentlichkeit gilt jeder, der nicht mit dem Veranstalter durch persönliche Beziehungen verbunden ist. „Nur wenn zwischen allen anwesenden Personen eine wechselseitige persönliche Beziehung besteht oder alle eine solche zum Veranstalter haben, ist ausnahmsweise die Öffentlichkeit zu verneinen“, wie es in der FAQ der GEMA steht.
GEMA Gebühr für die Trauung
Während die Hochzeitsfeier als privat zu werten ist, sieht es bei der Trauung im Standesamt etwas anders aus. Nicht ohne Grund gibt es bei der GEMA einen eigenen Tarif für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires bei Trauungen (Tarif WR-Hz). Der Geltungsbereich von diesem Tarif umfasst die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires bei Trauungen in Standesämtern.
Singt eure Sängerin bei der Hochzeit also ein Lied, für welches die GEMA die Rechte verwaltet, so müsstet ihr rechtzeitig im Vorfeld die Einwilligung der GEMA einholen. Die Einwilligung umfasst nur die der GEMA zustehenden Rechte und auch die Vervielfältigung der wiedergegebenen Werke zum Zweck der Wiedergabe bei der Trauung. In der zum Tarif zugehörigen PDF-Datei wird als Vergütungssatz von 18,00 Euro je Trauung festgelegt.
Leider wird nicht genau erläutert, warum gerade für die standesamtliche Trauung die Gebühr fällig ist. Aus diesem Grund haben wir das zentrale KundenCenter der GEMA angerufen. Die Nummer findet ihr unten auf der Seite zum Tarif WR-Hz. Die Dame am Telefon hat uns noch einmal bestätigt, dass eine Hochzeitsfeier in einem geschlossenen Rahmen privat ist und deswegen keine GEMA Gebühr für die Hochzeit zu zahlen ist. Auf unsere Nachfrage, warum dann für die standesamtliche Trauung bezahlt werden muss, obwohl dort die gleichen Gäste sind, wurde gesagt, dass wir zum Beispiel keine persönliche Beziehung zum Standesbeamten haben.
Darauf hin haben wir natürlich angesprochen, dass wir auch keine direkte persönliche Beziehung zu dem DJ, dem Fotografen oder dem Servicepersonal bei der Hochzeitsfeier haben. Leicht irritiert hat die Dame am Telefon uns gesagt, dass dies aber trotzdem noch etwas anderes ist.
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