Bereits bei der Anmeldung der geplanten Hochzeit im Standesamt wird das Brautpaar gefragt, ob eine Namensänderung vorgenommen und welcher Name nach der Heirat geführt werden soll. Während der Trauung auf dem Standesamt wird vom Standesbeamten noch einmal gefragt, ob die im Vorfeld ausgesuchte Wahl noch gilt.
Sandra möchte am liebsten ihren Nachnamen behalten, weil er schön kurz ist und ihr dieser, wie sie immer mit einem Lächeln sagt, besser gefällt. Ich selber möchte es hingegen etwas traditioneller halten und wünsche mir, dass sie meinen Nachnamen annimmt. Wir haben uns darauf geeinigt, dass Sandra die Unterschrift bei der Trauung im Standesamt mit meinen Nachnamen machen wird, sicher ungewohnt mit einer anderen Unterschrift unterschreiben zu müssen. Aus diesem Grund sollte die neue Unterschrift im Vorfeld etwas geübt werden.
Generell sollte sich mit der Entscheidung ausreichend Zeit gelassen werden, sodass Braut und Bräutigam die Entscheidung sorgfältig überdenken kann. Der gemeinsame Familienname wird, im besten Fall, ein ganzen Leben lang getragen.
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Mögliche Kombinationen bei der Namensänderung
Für die Wahl des Namen stehen dem frischen Brautpaar verschiedene Kombinationsmöglichkeiten zur Verfügung. Je nach Wahl hat dies allerdings Auswirkungen auf den Nachnamen der gemeinsamen Kinder, wie ihr im Folgenden lesen könnt.
Namen vor der Hochzeit: Michael Müller, Lena Neumann
Er nimmt ihren Namen an:
- Michael Neumann
- Lena Neumann
- Nachname der Kinder: Neumann
Sie nimmt seinen Namen an:
- Michael Müller
- Lena Müller
- Nachname der Kinder: Müller
Jeder behält seinen eigenen Namen:
- Michael Müller
- Lena Neumann
- Ein Nachname muss für ALLE Kinder (auch zukünftige) spätestens ein Monat nach der Geburt bestimmt werden
Doppelname Frau:
- Michael Müller
- Lena Müller-Neumann oder Lena Neumann-Müller
- Nachname der Kinder: Müller
Doppelname Mann:
- Michael Müller-Neumann oder Michael Neumann-Müller
- Lena Neumann
- Nachname der Kinder: Neumann
Die Wahl eines Doppelnamen bei der Hochzeit
Neben der traditionellen Variante, dass die Frau den Namen vom Mann annimmt, gibt es auch die Möglichkeit einen Doppelnamen zu wählen. Ein Doppelname kann allerdings immer nur von der Frau oder vom Mann genommen werden. Das beide einen Doppelnamen wählen ist nicht möglich. Nimmt beispielsweise die Frau einen Doppelnamen, so behält der Mann den einfachen Nachnamen und auch die Kinden erhalten den einfachen Nachnamen vom Mann. In der Praxis wird der- oder diejenige mit dem Doppelnamen weiterhin mit dem Geburtsnamen angesprochen.
Es kann vor der Hochzeit vorkommen, dass Braut oder Bräutigam bereits einen Doppelnamen hat. In diesem Fall kann auch dieser Nachname als Familienname ausgewählt werden. Die Möglichkeit einen Dreifachname oder ein Doppelname, der aus zwei gleichen Nachnamen besteht, zu wählen, besteht nicht.
Checkliste Namensänderung
Hat Braut oder Bräutigam einen neuen Nachnamen, so steht eine Menge Papierkram bevor. Bei einigen Stellen, etwa Banken oder der Krankenkasse, kann die Vorlage der Eheurkunde erforderlich sein. Einen ersten Überblick wer über den neuen Nachnamen informiert werden muss, zeigt folgende Liste:
- Klingelschild
- Briefkasten
- Personalausweis
- Reisepass (wurde bereits eine Reise im Vorfeld mit dem „alten“ Namen gebucht, so sollte unbedingt auch der alte Reisepass mitgenommen werden)
- Fahrzeugpapiere
- Krankenkasse
- Ärzte (Hier reicht es, wenn ihr einfach eure neue Krankenkassenkarte abgebt und am Empfang einen freundlichen Hinweis gebt)
- Banken
- Arbeitgeber
- Mieter / Vermieter
- Vereine
- Verträge (etwa Telefon, Handy, Strom, Ratenverträge etc.)
- Abos
- Ausweise (Organspendenausweis, Fitness-Studio, Bibliothek etc.)
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