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Der neue Name nach der Hochzeit / Heirat (Namensänderung)

in Hochzeitsplanung

Foto: Maria Sbytova/Shutterstock.com

Der neue Name nach der Hochzeit / Heirat (Namensänderung)

Bereits bei der Anmeldung der geplanten Hochzeit im Standesamt wird das Brautpaar gefragt, ob eine mögliche Namensänderung bzw. die Wahl eines gemeinsamen Ehenamens erfolgen soll und welcher Name nach der Heirat geführt werden soll. Während der Trauung fragt der Standesbeamte noch einmal, ob die im Vorfeld getroffene Wahl weiterhin gilt.

Bei uns zu Hause gibt es das klassische Beispiel: Sandra würde gern ihren kurzen Nachnamen behalten, weil er ihr gefällt. Ich hingegen hätte es lieber traditionell und wünsche mir, dass Sandra meinen Nachnamen annimmt. Wir haben deshalb vereinbart, dass Sandra bei der Trauung schon mit meinem Namen unterschreibt — das ist zunächst ungewohnt und sollte vorher geübt werden.

Solche Entscheidungen sollten gut überlegt sein: Der gewählte Familienname begleitet euch im Idealfall ein Leben lang. Nehmt euch die Zeit, sprecht offen miteinander und holt euch frühzeitig alle Informationen vom Standesamt, damit später keine Überraschungen auftauchen.

Seit dem 1. Mai 2025 gelten in Deutschland übrigens geänderte Regeln zum Namensrecht und Namensänderung, die mehr Wahlmöglichkeiten bieten – etwa echte Doppelnamen (mit oder ohne Bindestrich), erweiterte Optionen für Kinder und Erleichterungen bei Namenswechseln. Bitte informiert euch zusätzlich beim Standesamt eures Wohnsitzes, denn die formalen Erklärungen erfolgen dort.

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In diesem Beitrag findest du

  • Welche Möglichkeiten habt ihr?
    • 1. Ein Partner übernimmt den Namen des anderen
    • 2. Beide behalten ihre bisherigen Namen
    • 3. Gemeinsamer Doppelname als Ehename
    • 4. Ein Partner trägt einen Doppelnamen
  • Wichtig: Wann gilt welche Erklärung?
  • Was gilt für Kinder?
  • Praktischer Ablauf: Wann entscheidet ihr was?
  • Checkliste: Wer muss informiert werden?
  • Praktische Tipps rund um die Namensänderung
  • Kurz: Noch ein paar Antworten auf häufige Punkte
  • Hinweis

Welche Möglichkeiten habt ihr?

Die Reform von 2025 hat die Auswahl erweitert. Grundsätzlich gilt: Es sind maximal zwei Namensbestandteile erlaubt — Dreifachnamen oder Kettennamen bleiben unzulässig. Doppelnamen können mit oder ohne Bindestrich geführt werden; die Reihenfolge der Namensbestandteile könnt ihr in der Regel frei wählen.

1. Ein Partner übernimmt den Namen des anderen

  • Beispiel: Michael Müller, Lena Neumann → Lena Müller
  • Gemeinsamer Nachname der Kinder: Müller

2. Beide behalten ihre bisherigen Namen

  • Beispiel: Michael Müller, Lena Neumann → beide behalten die Namen
  • Für gemeinsame Kinder muss ein gemeinsamer Geburtsname bestimmt werden (in der Regel innerhalb eines Monats nach der Geburt).

3. Gemeinsamer Doppelname als Ehename

  • Ihr könnt einen gemeinsamen Doppelnamen wählen (z. B. Müller-Neumann oder Müller Neumann).
  • Die Kinder tragen in der Regel diesen gemeinsamen Ehenamen (bzw. die gewählte Schreibweise).

4. Ein Partner trägt einen Doppelnamen

  • Wenn eine Person bereits einen Doppelnamen trägt, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen auch als Familienname gewählt werden.
  • Die konkrete Auswirkung auf den Kindernamen hängt von der formalen Erklärung bei der Geburt ab; unter bestimmten Bedingungen können Eltern inzwischen auch einen Doppelnamen für ihr Kind wählen.

Wichtig: Wann gilt welche Erklärung?

Grundsätzlich gebt ihr eure bevorzugte Namensführung bei der Anmeldung zur Eheschließung an. Rechtswirksam wird die Entscheidung jedoch mit der Eheschließung selbst, also mit dem „Ja-Wort“ vor dem Standesbeamten. Viele Standesämter protokollieren eure Absicht bereits bei der Anmeldung und fragen die Wahl kurz vor oder während der Trauung noch einmal ab – das ist vor allem wichtig, wenn ihr euch kurzfristig umentscheidet oder die Schreibweise (z. B. mit oder ohne Bindestrich) klären wollt.

Was gilt für Kinder?

Die Regeln sind flexibler geworden: Wenn ihr als Ehepaar einen gemeinsamen Ehenamen erklärt, erhalten eure gemeinsamen Kinder in der Regel diesen Namen. Wenn beide Eltern ihre Namen behalten, müsst ihr für das Kind einen gemeinsamen Namen bestimmen — meist innerhalb eines Monats nach der Geburt. Falls innerhalb dieser Frist keine Entscheidung getroffen wird, regelt das Standesamt bzw. das Personenstandsregister das weitere Vorgehen nach den einschlägigen Vorschriften (in vielen Fällen wird eine gesetzliche Vorgabe zur Namensvergabe angewendet; erkundigt euch im Einzelfall beim Standesamt).

Neu ist außerdem, dass innerhalb der gesetzlichen Grenzen auch Doppelnamen für Kinder möglich sind. Bei Kindern, die bereits vor dem 1. Mai 2025 geboren wurden, bestehen unter Umständen Änderungs- oder Umstellungsoptionen — klärt das beim Standesamt, wenn ihr eine Änderung wünscht.

Wichtig für die Mitwirkung von Kindern: Kinder, die das 5. Lebensjahr vollendet haben, sind bei Namensentscheidungen stärker zu beteiligen; in bestimmten Konstellationen muss ihre Zustimmung eingeholt werden. Ältere Kinder und Jugendliche haben noch mehr Mitbestimmungsrechte, und ab einem höheren Alter können sie Erklärungen in vielen Fällen selbst abgeben. Fragt das Standesamt nach dem genauen Ablauf für euren Fall.

Übrigens: Auch Erwachsene haben mit der Reform bei einer Namensänderung mehr Spielraum. Volljährige können ihren Geburtsnamen nun einmalig selbst ändern – zum Beispiel auf den Namen des anderen Elternteils oder zu einem Doppelnamen. Damit gibt es erstmals eine Möglichkeit, die eigene Namenswahl ohne besondere familienrechtliche Anlässe (wie Heirat oder Adoption) anzupassen.

Praktischer Ablauf: Wann entscheidet ihr was?

  • Vor der Anmeldung: Sprecht grundsätzliche Präferenzen ab (gemeinsamer Name, Doppelnamen, Beibehaltung) und prüft, ob einer von euch bereits einen Doppelnamen trägt.
  • Bei der Anmeldung zur Eheschließung: Gebt eure gewünschte Namensführung an. Das Standesamt berät euch zu Formalien und benötigten Unterlagen.
  • Bei der Trauung: Die Erklärung wird nochmals abgefragt und mit der Eheschließung wirksam.
  • Nach der Trauung: Nutzt die Heiratsurkunde, um Ausweise, Banken und Behörden zu aktualisieren; legt stets Originale oder beglaubigte Kopien vor, wenn diese verlangt werden.

Checkliste: Wer muss informiert werden?

Die Heiratsurkunde ist euer zentrales Dokument. Beginnt bei den wichtigsten Ausweisen und ruft euch eine Liste zusammen, damit ihr systematisch alle privaten und behördlichen Kontakte abarbeitet. Manche Änderungen, z. B. bei Banken oder Versicherungen, lassen sich bereits online oder per Formular erledigen; andere Stellen fordern das Original der Eheurkunde oder eine beglaubigte Kopie.

  • Klingelschild / Briefkasten
  • Personalausweis
  • Reisepass (bei bereits gebuchten Reisen: alten Reisepass mitnehmen und Namensangaben prüfen)
  • Fahrzeugpapiere / Führerschein
  • Krankenkasse
  • Ärzte (oft reicht die neue Krankenkassenkarte)
  • Banken / Kreditkarten
  • Arbeitgeber / Personalabteilung
  • Mieter / Vermieter
  • Vereine / Mitgliedschaften
  • Verträge (Telefon, Internet, Strom, Abos)
  • Ausweise (Organspendeausweis, Fitnessstudio, Bibliothek)
  • Steuerberater / Finanzamt / Rentenversicherung
  • Standesamt / Personenstandsregister (ggf. für Folgeanträge)

Praktische Tipps rund um die Namensänderung

Fangt frühzeitig an und arbeitet mit einer einfachen Prioritätenliste: Zuerst Ausweis und Pass, dann Arbeitgeber und Banken, anschließend Versicherungen und Mitgliedschaften. Viele Behörden und Banken bieten inzwischen Online-Formulare oder Terminvereinbarungen – nutzt diese, um Zeit zu sparen. Plant für die Erledigung der wichtigsten Änderungen einen halben Tag ein, je nachdem, wie viele Stellen ihr persönlich aufsuchen müsst.

Wenn ihr bald verreist oder Flüge gebucht habt, prüft die Schreibweise im Reisepass besonders sorgfältig. Bei kurzfristigen Reisen kann es passieren, dass ein bereits ausgestelltes Ticket nicht mehr geändert werden kann; in diesem Fall ist es praktisch, den alten Pass als Beleg mitzuführen oder die Airline frühzeitig zu kontaktieren.

Für alle, die eine neue Unterschrift nach der Namensänderung benötigen: Übt die neue Form am besten einige Wochen vor der Trauung auf offiziellen Dokumenten (z. B. Bankvollmachten, Einverständniserklärungen), damit die Unterschrift natürlich wirkt. Legt euch außerdem eine digitale Liste mit Scan-Kopien der Eheurkunde und der wichtigsten Dokumente an – viele Stellen akzeptieren mittlerweile digitale Nachweise, andere benötigen jedoch das Original oder eine beglaubigte Kopie.

Bei internationalen Verbindungen (ausländische Staatsangehörigkeit, Visa-Anträge, internationale Urkunden) lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der zuständigen Auslandsbehörde oder dem Auswärtigen Amt, denn manche Länder handhaben Doppelnamen, Bindestriche oder die Reihenfolge von Namensbestandteilen anders.

Neu geregelt ist außerdem das internationale Namensrecht: Maßgeblich ist nicht mehr die Staatsangehörigkeit, sondern der gewöhnliche Aufenthalt. Das erleichtert die Namensführung bei binationalen Ehen und vereinfacht die Anerkennung im Ausland. Beachtet aber, dass andere Länder weiterhin eigene Namensregeln anwenden können.

Kurz: Noch ein paar Antworten auf häufige Punkte

Muss ich meinen Namen ändern, nur weil ich heirate? Nein. Eine Namensänderung ist freiwillig. Viele Paare behalten aus beruflichen oder persönlichen Gründen ihren bisherigen Namen oder nutzen unterschiedliche Namen im privaten und beruflichen Umfeld.

Kann ich später noch den Namen ändern? Ja, die Reform von 2025 eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Möglichkeiten, auch für nachträgliche Erklärungen. Die konkrete Umsetzbarkeit hängt von eurer persönlichen Situation ab; das Standesamt kann euch verbindlich informieren und die nötigen Schritte erläutern.

Wie viel Mitbestimmung haben Kinder? Kinder, die das 5. Lebensjahr vollendet haben, sind bei Namensentscheidungen einzubeziehen; ihre Zustimmung kann erforderlich sein. Ältere Kinder und Jugendliche haben in vielen Fällen ein noch stärkeres Mitbestimmungsrecht. Fragt das Standesamt nach dem genauen Vorgehen für euren Fall.

Was, wenn jemand bereits einen Doppelnamen hat? Bestehende Doppelnamen bleiben grundsätzlich bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein vorhandener Doppelnamen als Familienname gewählt werden; Dreifachnamen sind weiterhin nicht zulässig.

Wie ist es bei Adoptionen? Bei einer Adoption im Erwachsenenalter gibt es künftig keinen Zwang mehr, den Namen der Adoptiveltern anzunehmen. Wer möchte, kann seinen bisherigen Nachnamen behalten oder ihn mit dem Namen der Adoptiveltern zu einem Doppelnamen verbinden.

Hinweis

Dieser Artikel fasst die wichtigsten Neuerungen des deutschen Namensrechts rund um die Namensänderung zusammen (Inkrafttreten: 1. Mai 2025), ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen — etwa internationalem Bezug, Adoptionen oder speziellen Vor-Doppelnamen-Konstellationen — empfiehlt es sich, direkt das Standesamt oder eine/n Fachanwältin/en für Familienrecht zu konsultieren. Fehler sind nicht ausgeschlossen.

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