Die Gästeliste bei der Hochzeit zu kürzen ist manchmal leider notwendig. Vor allem wenn es beispielsweise Auflagen von Behörden gibt, dass nur Feiern mit einer maximalen Anzahl Personen erlaubt sind. Doch welche Personen sollten als erstes von der Gästeliste gestrichen werden? Wir haben für euch 5 Tipps, um die Gästeliste bei der Hochzeit zu kürzen, zusammengestellt.
Im Laufe der Hochzeitsplanung steht auf eurer langen ToDo-Liste irgendwann die Erstellung der Gästeliste. Bei der Erstellung solltet ihr aber mit etwas Bedacht vorgehen, denn mehr Gäste bedeuten auch mehr Kosten für euch. Schließlich braucht ihr eventuell eine größere Location, mehr Essen sowie Trinken, mehr Papeterie und alles weitere.
Solltet ihr die Gästeliste bei der Hochzeit kürzen müssen, gibt es zwei verschiedene Situationen. Zum Einen, dass ihr die Save the Date Karten oder die Einladungen zur Hochzeit noch nicht verschickt habt, und zum Anderen, dass ihr nachträglich jemanden wieder ausladen müsst. Mit großer Wahrscheinlichkeit habt ihr euren Gästen nicht ohne Grund in diesem Fall eine Einladungskarte zur Hochzeit geschickt. Jemanden nachträglich wieder auszuladen und damit die Gästeliste bei der Hochzeit zu kürzen ist doch schon etwas unangenehm und schwierig.
Unsere 5 Tipps, um die Gästeliste bei der Hochzeit zu kürzen, helfen euch dabei die Personen zu ermitteln, auf die ihr verzichten könntet.
(Hinweis: Mit einem Klick auf die Anzeige kann ein Cookie von Awin gesetzt werden! Mit dem Klick stimmt du diesem zu. Mehr Informationen)
In diesem Beitrag findest du
A, B und C Gäste
Die Klassifizierung in A, B oder C kennt ihr vielleicht von Promis. Während die A-Promis in vielen bekannten Filmen mitspielen, lassen sich die C-Promis eher in der Wildness um ein Lagerfeuer sitzend im Fernsehen entdecken. Diese Logik könntet ihr auf eure Gästeliste übertragen.
Schreibt hinter jedem Namen die jeweilige Klassifizierung. Die engste Familie sowie Trauzeugen oder auch Brautjungfern sind dabei A-Gäste. Die Cousine zweiten Grades jedoch vielleicht doch eher ein C-Gast. Wenn ihr eure Gästeliste dann kürzt, fallen zunächst alle C-Gäste weg. Muss noch weiter gekürzt werden, wären die B-Gäste an der Reihe.
Sechs Monats Regel beachten
In unserem Beitrag, wie ihr die perfekte Gästeliste für die Hochzeit erstellt, haben wir euch bereits beschrieben, dass wir eine sechs Monats Regel bei der Planung unserer eigenen Gästeliste hatten. Dabei haben wir immer geschaut, ob wir eine Person in den letzten sechs Monaten mindestens drei oder vier Mal getroffen haben.
Das mit dem Treffen ist natürlich in Zeiten einer Pandemie etwas schwieriger, daher würden wir euch empfehlen die sechs Monats Regel etwas abzuwandeln. Prüft bei eurer Gästeliste, ob ihr zu der jeweiligen Person in den letzten sechs Monaten generell Kontakt hattet. Mindestens eine kurze Nachricht per Messenger. Sollte dies nicht der Fall sein, dann könnt ihr diese Person von der Gästeliste streichen und diese damit kürzen. Wenn ihr in den letzten sechs Monaten noch nicht einmal ein kurzes „wie geht es dir?“ ausgetauscht habt, warum sollte die Person dann unbedingt bei eurer Hochzeit sein?
Den Nachnamen kennen
Neben der sechs Monats Regel gibt es noch eine weitere sehr schöne Möglichkeit zu prüfen, wie gut ihr mit jemanden befreundet seid. Dabei geht es um den Nachnamen, welcher euch natürlich zu jedem Vornamen auf der Hochzeit direkt einfallen sollte. Sollte dies nicht unbedingt der Fall sein, dann ist der Kontakt vielleicht doch nicht ganz so eng, wie ihr vielleicht gedacht habt. Also auch ein potentieller Gast für die Kürzung der Gästeliste bei der Hochzeit.
Auf den Plus 1 Gast verzichten
In vielen Fällen wird ein Hochzeitsgast immer mit einer Begleitung eingeladen. Also beispielsweise der Trauzeuge des Bräutigams zusammen mit seiner Freundin. Wenn ihr den jeweiligen „Plus 1 Gast“ allerdings gar nicht kennt, könnt ihr euch erlauben diesen nicht mit einzuladen. Dabei ist allerdings wichtig, dass ihr dies bei jedem Gast auf die gleiche Art beibehaltet.
Es kommt manchmal auch vor, dass der ein oder andere Gast plötzlich eine neue Freundin hat und natürlich davon ausgeht, dass der Gast diese mit zur Hochzeit bringen darf. Bei der ursprünglichen Planung hat diese Person aber noch nicht existiert, daher habt ihr auf jeden Fall das Recht zu sagen, dass diese Person nicht zu Hochzeit kommen soll.
Seid immer ehrlich
Solltet ihr gerade dabei sein, eure Gästeliste bei der Hochzeit zu kürzen, dann seid immer ehrlich. Zu euch selbst, aber auch zu eurem Gast. Fragt euch bei jedem Gast, ob ihr ihn wirklich am Tag der Hochzeit vermissen würdet. Es gibt ganz bestimmt den einen oder anderen Gast, bei dem es gar nicht auffallen würde, ob er am Tag der Hochzeit mit dabei ist oder nicht. Bei jedem Gast solltet ihr aber auch auf keinen Fall sagen, dass ihr die Person einladen „müsst“, vielleicht weil eure Eltern dies unbedingt so erwarten.
Ganz egal wie die jeweilige Situation auch sein mag, seid immer ehrlich zu euch selbst. Scheut euch aber auch nicht offen und ehrlich mit euren Gästen zu sprechen. Eine Cousine zweiten oder dritten Grades wird es bestimmt verstehen, warum sie keine Einladung zur Hochzeit bekommt, eure beste Freundin aber schon. Sagt ihr einfach, dass ihr auch sonst keinerlei Kontakt habt und sie deswegen keine Einladung zur Hochzeit bekommen hat.
(Hinweis: Mit einem Klick auf die Anzeige kann ein Cookie von Awin gesetzt werden! Mit dem Klick stimmt du diesem zu. Mehr Informationen)